Das Ehegesetz

 

§ 1

Dieses Gesetz tritt mit dem Ja-Wort in Kraft.

§ 2

Das gemeinschaftliche Siegel ist der Kuss.

§ 3

Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschliessung der Glücklichste seiner Art.

§ 4

Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die Bessere.

§ 5

Der Mann hat eine eigene Meinung, die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche Vermoegen.

§ 6

Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatisch Punkt 5 in Kraft.

§ 7

Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.

§ 8

Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.

§ 9

Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.

§ 10

Falls der Ehemann bockige Seiten aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.

§ 11

Dem Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.

§ 12

Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die Frau.

§ 13

Der Mann hat den Mund aufzumachen, die Frau hat ihn zu halten.

§ 14

Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen und vom Mann nur gedacht werden.

§ 15

Der Mann gibt nie zu, dass sie auch mal Recht hat, sonst ist er gleich unten durch.

§ 16

Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die Durchführung dem Mann.

§ 17

Der Mann hat zu Essen was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches Gesicht zu machen.

§ 18

Dem Ehemann ist es erlaubt, seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu haben. Er sollte aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben!“


§ 19

Unterhaltungen müssen laut und deutlich geführt werden. Der Nachbar hat sicherlich auch Interesse an ehelichen Auseinandersetzungen.

§ 20

Worte haben nur in den ersten Wochen Zweck. Später sind härtere Argumente wie z.B. Teller, Tassen und Pfannen zu empfehlen.


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